Weitere Entscheidung unten: LG Ulm, 01.02.1984

Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84   

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https://dejure.org/1984,1699
BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84 (https://dejure.org/1984,1699)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1984 - 1 StR 104/84 (https://dejure.org/1984,1699)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1984 - 1 StR 104/84 (https://dejure.org/1984,1699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei einer Verurteilung zur Jugendstrafe - Extreme Ausnahmefälle - Strafaussetzung - Prüfung - Jugendstrafe - Bewährung - Erziehungsgedanke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JGG § 21 Abs. 2; StGB § 56 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 361
  • StV 1984, 519
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72

    Aussetzung höherer Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84
    Dabei ist der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke zu berücksichtigen (Brunner JGG 7. Aufl. § 21 Rdn. 10; vgl. BGHSt 24, 360, 363/364).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters -

    Auszug aus BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84
    Wie im Falle des § 56 Abs. 2 StGB ist die Anwendung des § 21 Abs. 2 JGG nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt und kommt nicht etwa allein bei Taten in Betracht, die in einer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichen (vgl. BGH NStZ 1981, 61, 62; BGHSt 29, 370, 371/372; BGH Strafverteidiger 1983, 502; Mösl NStZ 1983, 493, 495/496 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84
    Wie im Falle des § 56 Abs. 2 StGB ist die Anwendung des § 21 Abs. 2 JGG nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt und kommt nicht etwa allein bei Taten in Betracht, die in einer Konfliktslage oder in Situationen begangen worden sind, die nahe an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichen (vgl. BGH NStZ 1981, 61, 62; BGHSt 29, 370, 371/372; BGH Strafverteidiger 1983, 502; Mösl NStZ 1983, 493, 495/496 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84
    Das Rechtsmittel, das wirksam auf die Frage der Strafaussetzung beschränkt ist (vgl. BGH NStZ 1982, 285, 286), hat Erfolg.
  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im

    Zu erörtern sind im Falle einer von dem Verurteilten beantragten Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt (§ 57 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB ) bei der sogenannten Erstverbüßerregelung (§ 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB ) die schon angegebenen Umstände, im Falle des § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB die Gesamtschau von Tat, Täterpersönlichkeit und der Entwicklung des Verurteilten im Vollzug und zwar im Hinblick auf die rechtliche Wertungsfrage, ob bei einer Gesamtwürdigung besondere Umstände vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des insgesamt erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts nicht unangebracht und als den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH, NJW 1981, 410; NStZ 1984, 361 ; KK-Chlosta, a.a.O., § 454 StPO Rdn. 24).
  • BGH, 29.04.1987 - 3 StR 103/87

    Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

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  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 365/86

    Vollendung der Nötigung durch Erreichen eines Zwischenerfolgs - Durch vis

    Die Strafkammer - die eine günstige Sozialprognose bejaht - führt zwar aus, die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB sei nicht auf Fälle beschränkt, "in denen der Täter aus einer ganz besonderen Konfliktlage heraus eine einmalige Tat begangen hat"; doch meint sie, es müßten mildernde Umstände überdurchschnittlicher Art vorliegen, die von besonderem Gewicht sind "und dem Fall zugunsten des Täters den Stempel des Außergewöhnlichen aufdrücken" (UA S. 42) Damit legt sie einen Prüfungsmaßstab an, der zwar der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht (vgl. etwa BGH NJW 1977, 639), jedoch zu streng und seit langem überholt ist (vgl. etwa BGH StV 1982, 419/420; BGH NStZ 1984, 361; 1986, 27).
  • BGH, 13.04.1994 - 3 StR 76/94

    Strafaussetzung zur Bewährung - Täterpersönlichkeit - Tat - Falschaussage - Zeuge

    Diese Ausführungen lassen nicht erkennen, ob die Strafkammer die nach § 56 Abs. 2 StGB gebotene Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit umfassend genug vorgenommen und dabei den richtigen Maßstab angelegt hat, wonach es für die Entscheidung darauf ankommt, ob besondere Umstände trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat eine Strafaussetzung als nicht unangebracht und allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 1; Gesamtwürdigung, unzureichende 2, 7; BGH NStZ 1984, 360; 1984, 361; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1992 - 3 StR 149/92).
  • BGH, 26.03.1985 - 1 StR 118/85

    Strafschärfung bei Vorliegen einer Absicht von Gewinnerzielung beim Handeltreiben

    Das läßt befürchten, die Strafkammer habe den Wandel, den die Auslegung des § 56 Abs. 2 StGB in den vergangenen Jahren in der Rechtsprechung erfahren hat, nicht berücksichtigt (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH NStZ 1981, 61, 62; 1984, 361; Mösl NStZ 1983, 493, 495).
  • BGH, 29.05.1985 - 2 StR 270/85

    Strafbarkeit wegen Diebstahls und wegen Begünstigung in Tateinheit mit Hehlerei -

    Schließlich kann in diesem Zusammenhang der Entwicklung des Angeklagten nach der Tat und seiner Verfahrensfördernden Mitwirkung bei der Tataufklärung Bedeutung zukommen (BGH Strafverteidiger 1982, 570; BGH NStZ 1981, 81; 1983, 218; 1984, 361).
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 94/87

    Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

    Der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke, der bei Jugendlichen und Heranwachsenden wegen entwicklungsbedingter Gegebenheiten zu anderen Ergebnissen führen kann als bei Erwachsenen (BGHSt 24, 360, 363), ist dabei zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 361 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 25. März 1986 - 2 StR 69/86).
  • BGH, 30.04.1986 - 4 StR 186/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung, wegen Freiheitsberaubung und

    Bei der Prüfung der Frage, ob eine erkannte Freiheitsstrafe von über einem Jahr zur Bewährung auszusetzen ist, wird der Tatrichter die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 56 Abs. 2 StGB zu beachten haben (vgl. BGH NStZ 1984, 361 m. w. Nachw.; BGH, Beschluß vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 06.11.1986 - 1 StR 440/86

    Gesamtwertung als Voraussetzung einer Strafaussetzung zur Bewährung

    Dabei ist der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 361).
  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 241/86

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen günstiger Sozialprognose - Erziehungsgedanke

    Der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke, der bei Jugendlichen und Heranwachsenden wegen entwicklungsbedingter Gegebenheiten zu anderen Ergebnissen führen kann als bei Erwachsenen (BGHSt 24, 360, 363), ist dabei zu berücksichtigen (BGH NStZ 1984, 361 m.w.Nachw.; BGH, Beschluß vom 25. März 1986 - 2 StR 69/86).
  • BGH, 03.09.1985 - 1 StR 396/85

    Anforderungen an die Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 27.11.1984 - 4 StR 694/84

    Bestimmung der Anforderungen an ein Vorliegen besonderer Umstände hinsichtlich

  • BGH, 25.09.1984 - 1 StR 552/84

    Zu hohe Anforderungen an die Annahme besonderer Umstände bei der Versagung der

  • BGH, 06.03.1986 - 1 StR 101/86

    Wandlung der Rechtsprechung betreffend die Auslegung des § 56 Abs. 2

  • BGH, 19.02.1986 - 3 StR 53/86

    Zu hohe Anforderungen an die Gewährung einer Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 20.08.1985 - 4 StR 441/85

    Anforderungen an die Annahme besonderer Gründe, welche die Aussetzung der

  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 179/85

    Hohe Anforderungen an die Gewährung einer Strafaussetzung

  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 302/90
  • BGH, 06.11.1985 - 1 StR 520/85

    Strafmaßbestimmung nach Schuldschwere und Tatunrecht im Einzelfall

  • BGH, 17.12.1984 - 4 StR 402/84

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bei Verkauf von unversteuert eingeführten

  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 418/85

    Anforderungen an die Gewährung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 19.02.1986 - 3 StR 36/86

    Unterlassene Gesamtwürdigung von Tat und Täter im Rahmen einer Gewährung der

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Rechtsprechung
   LG Ulm, 01.02.1984 - II KLs 81/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,6959
LG Ulm, 01.02.1984 - II KLs 81/83 (https://dejure.org/1984,6959)
LG Ulm, Entscheidung vom 01.02.1984 - II KLs 81/83 (https://dejure.org/1984,6959)
LG Ulm, Entscheidung vom 01. Februar 1984 - II KLs 81/83 (https://dejure.org/1984,6959)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 361
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

    Für die Bildung der Gesamtstrafe nach § 55 StGB gibt die sachliche, nicht die verfahrensrechtliche Lage den Ausschlag (vgl. BGHSt 32, 190, 193 [BGH 07.12.1983 - 1 StR 148/83]; LG Ulm NStZ 1984, 361 m. Anm. Sick; Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe S, 180 ff.).
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